Der Athleten-Rat vertritt die Athletinnen und Athleten von Special Olympics. Zum Beispiel in Gremien von Special Olympics Brandenburg. Die Abkürzung dafür ist SOBRB.
In einem Gremium kommen regelmäßig Menschen zusammen. Sie besprechen wichtige Dinge und treffen Entscheidungen. Ein Beispiel ist das Präsidium von SOBRB.
Die Vorsitzenden vom Athleten-Rat sind bei den Treffen vom Präsidium dabei und können dort mit-bestimmen.
Der Athleten-Rat vertritt die Athletinnen und Athleten auch in der Öffentlichkeit. Zum Beispiel bei Terminen mit wichtigen Menschen oder mit der Presse.
Fünf Personen sind im Athleten-Rat und tragen den Titel „Athleten-Sprecher“ oder „Athleten-Sprecherin“. Diese Personen sind stimm-berechtigt. Stimm-berechtigt heißt: Sie dürfen Entscheidungen im Athleten-Rat treffen.
Alle Mitglieder im Athleten-Rat müssen aktive Athletinnen und Athleten von Special Olympics Brandenburg sein.
Der Athleten-Rat darf auch Gäste zu den Sitzungen einladen. Die Gäste dürfen den Athleten-Rat beraten. Die Gäste sind aber nicht stimm-berechtigt. Das heißt, sie treffen keine Entscheidungen.
Der Athleten-Rat hat immer ein offenes Ohr für alle Athletinnen und Athleten. Sie können sich immer bei Problemen oder Wünschen beim Athleten-Rat melden.