Zulassungs-Bestimmungen
für Wettbewerbe
Special Olympics beschreibt in seinem Sport-Konzept,
wie man Sport-Angebote für Menschen mit geistiger Beeinträchtigung am besten gestaltet.
Dabei stehen die vielen guten Seiten des Sport-Treibens im Mittelpunkt.
Das Sport-Konzept berücksichtigt die persönliche Leistungs-Fähigkeit aller Athleten.
Es bietet allen Menschen die Möglichkeit,
Sport zu treiben und an Wettbewerben teilzunehmen.
Dabei ist egal,
welche Leistungs-Fähigkeit man hat.
Mehr Informationen über unser Sport-Konzept finden Sie hier: https://staging.specialolympics.de/informieren/sportkonzept
Bestimmungen zum Alter
Personen ab 8 Jahren dürfen an offiziellen Special-Olympics-Wettbewerben
auf Landes-Ebene und auf nationaler Ebene teilnehmen.
Personen ab 15 Jahren dürfen an offiziellen Special-Olympics-Wettbewerben
auf internationaler Ebene teilnehmen.
Es gilt das Alter,
das die Person bei Beginn der Veranstaltung hatte.
Der Beginn der Veranstaltung ist das Datum der Eröffnungs-Feier.
Es ist nicht wichtig,
ab welchem Alter die Person eine geistige Beeinträchtigung hat.
Bei bestimmten Veranstaltungen, Sportarten und Wettbewerbs-Formen
kann es ein anderes Mindest-Alter geben.
Bei Nationalen Spielen zum Beispiel dürfen Personen zurzeit ab 12 Jahren teilnehmen.
Teilnahme-Bestimmungen
Die Teilnahme-Bestimmungen für Sportler*innen mit geistiger Behinderung
sind in den General Rules des Weltverbands Special Olympics International geregelt.
Fach-Leute überprüfen die Zulassungs-Bestimmungen
für die Teilnahme an Wettbewerben und veröffentlichen ihre Ergebnisse.
Special Olympics Deutschland hat die Teilnahme-Bestimmungen übersetzt und
für Deutschland angepasst.
Wenn eine Person die Teilnahme-Bestimmungen als Athlet nicht erfüllt,
dann kann sie im Rahmen des Unified Sports® Angebots an den Special-Olympics-Wettbewerben teilnehmen. Das bedeutet:
Ein Sportler ohne geistige Beeinträchtigung kann ein Team bilden
mit einem Athleten mit geistiger Beeinträchtigung.
Außerdem können alle am Wettbewerbsfreien Angebot, kurz WBFA, teilnehmen.
Wenn eine Person als Athlet an SOD-Wettbewerben teilnehmen möchte,
dann werden 3 Kriterien, also Voraussetzungen, geprüft.
Es muss immer nur eines der 3 Kriterien zutreffen:
1. Diagnose, also die Feststellung der geistigen Beeinträchtigung
Eine anerkannte Einrichtung der Behinderten-Arbeit oder eine Fach-Kraft
haben eine geistige Behinderung bei der Person festgestellt.
2. Erfassung, also Prüfung der geistigen Leistungs-Fähigkeit
Man kann eine geistige Entwicklungs-Beeinträchtigung bei einer Person feststellen,
wenn man ihre geistige Leistungs-Fähigkeit, also ihren Intelligenz-Quotienten, prüft.
Diese Prüfung ist klar geregelt.
Das Special Olympics Programm und andere Fach-Kräfte erkennen die Ergebnisse der Prüfung an.
3. Entwicklungs-Beeinträchtigung
Die Entwicklungs-Beeinträchtigung der Person ähnelt einer geistigen Beeinträchtigung.
Das bedeutet:
Die Person hat eine Lernschwäche und kann sich auch in anderen Lebens-Bereichen schwer anpassen,
zum Beispiel in der Freizeit, Arbeit, beim Wohnen oder in der Gesundheits-Vorsorge.
Es handelt sich also um ein Doppel-Kriterium.
Wenn die Person nur eine Lernschwäche oder nur eine körperliche Beeinträchtigung hat,
dann kann sie nicht als Athlet an Special-Olympics-Wettbewerben teilnehmen.
Für das 3. Kriterium gibt es einen Fragebogen.
Diesen Fragebogen muss man ausfüllen.