Kurz zuvor hat die Mitglieder-Versammlung eine wichtige Entscheidung getroffen:
Sie hat dem Schutz-Konzept von SONRW zugestimmt und sich für die Aufnahme in das Qualitäts-Bündnis ausgesprochen. Mit dieser Entscheidung ebnete sie den Weg zur Antragsstellung, nachdem alle anderen Voraussetzungen im Laufe der letzten drei Jahre erfüllt werden konnten.
Aber zurück zum Anfang:
2021
Alle hauptamtlichen Mitarbeitenden und alle Ehrenamtlichen mit wichtigen Funktionen werden dazu aufgefordert, ein erweitertes Führungs-Zeugnis vorzulegen, das alle drei Jahre neu überprüft wird.
2022
Das SONRW-Präsidium sowie die Mitarbeitenden der SONRW-Geschäfts-Stelle treffen sich zu einer Kurz&Gut-Schulung zur Prävention sexualisierter Gewalt. Die Schulung dient der Sensibilisierung und stellt zugleich den Auftakt für die intensive Auseinandersetzung im Landesverband mit diesem wichtigen Thema dar. Entsprechend wird im Anschluss der nächste wichtige Schritt in die Wege geleitet:
Das Präsidium empfiehlt der Mitgliederversammlung, das Thema „Schutz vor Gewalt“ in die Satzung aufzunehmen, um sich klar zu positionieren. In der Mitglieder-Versammlung am 27.09.2022 nehmen die Mitglieder den Vorschlag an und stimmen einstimmig für die Satzungsänderung.
Damit setzt der Landesverband das eindeutige Zeichen: Wir wollen sicheren Sport für alle Menschen bei SONRW. Wir wollen uns aktiv mit dem Thema auseinandersetzen.
2023
Neben dem Präsidium beteiligen sich auch die anderen ehrenamtlichen Gremien bei SONRW an der Umsetzung der Präventionsmaßnahmen. So nehmen der Athleten-Rat und der Jugend-Vorstand ebenfalls an einer Schulung teil, bei der das Theater „Anne Tore – sind wir stark“ zu Gast ist. Das Theater bietet eine niederschwellige Herangehensweise an das Thema, das den Athlet*innen mit geistiger Behinderung den Zugang erleichtert und die Inhalte der Schulung realitätsnah erklärt.
2024
2024 liegt ein großer Fokus auf den Landesspielen. Als größte Veranstaltung auf Ebene des Landesverbandes benötigen die Spiele auch in Hinblick auf die Prävention von Gewalt besondere Aufmerksamkeit. Einige Maßnahmen konnten erfolgreich umgesetzt werden:
- Alle Hauptamtlichen und alle Ehrenamtlichen müssen im Vorfeld an einer Schulung teilnehmen, die sie zum einen (noch einmal) für das Thema sensibilisiert, zum anderen über die konkreten Maßnahmen im Rahmen der Landesspiele informiert.
- Das Wohlfühl-Team kommt bei den Landes-Spielen zum Einsatz und ist für alle Beteiligten jederzeit ansprechbar.
- Über ein Hilfe-Telefon können alle Beteiligten die Ansprechpersonen rund um die Uhr erreichen.
- Die Nummer des Hilfe-Telefons sowie Hinweise zu Verhaltensleitlinien sind auf der Rückseite der Akkreditierung zu finden. So haben alle Aktiven die Nummer jederzeit griffbereit. Plakate mit den gleichen Informationen werden an den Sportstätten verteilt.
- An den Sportstätten gibt es zudem Wohlfühl-Beutel, die sich die Aktiven für eine Auszeit abholen können.
Für die kommenden Veranstaltungen, sowohl Landesspiele als auch Tagesveranstaltungen, konnten viele Erfahrungen gesammelt werden. Die Maßnahmen haben gute Wirkung gezeigt und werden immer wieder angepasst, erweitert und verändert, um bestmöglichen Schutz für alle Beteiligten zu ermöglichen.
Vom Landessportbund NRW gibt es die Vorgabe, dass alle Sportfachverbände bis Ende des Jahres bestimmte Maßnahmen zur Prävention von Gewalt auf den Weg gebracht haben müssen. Die Erfüllung der Vorgaben ist Voraussetzung dafür, weiterhin Förderung zu erhalten.
Dazu zählt unter anderem die Risikoanalyse, die als Grundlage für die Erstellung eines Schutzkonzeptes dient und Bereiche identifiziert, in denen die Gefahr für Grenzverletzungen und Gewalt erhöht sind.
SONRW gründet eine inklusive Arbeitsgruppe, die aus Vertreter*innen der verschiedenen Arbeitsbereiche besteht, sodass alle Perspektiven berücksichtigt werden. Die Arbeitsgruppe setzt sich in mehreren Treffen mit der Thematik auseinander und fasst die Risiken sowie mögliche Veränderungen zusammen.
Mit diesen Erkenntnissen wird das Schutzkonzept neu erarbeitet und Maßnahmen formuliert, die zur Prävention und Intervention bei sexualisierter und interpersoneller Gewalt zum Tragen kommen. Entscheidend ist es, die verschiedenen Zielgruppen bei SONRW mitzudenken und in den Prozess einzubinden. Aus diesem Grund ist das Schutzkonzept in einfacher Sprache verfasst, sodass der Zugang erleichtert wird.
Seit Oktober ist das Thema Schutz vor Gewalt bei SONRW in ein Projekt eingebettet. Das Projekt heißt: „Prävention sexualisierter Gewalt bei Menschen mit geistiger Beeinträchtigung im Sport“ und wird von der LWL-Sozialstiftung gefördert. Die Förderung ermöglicht eine Personalstelle und damit umfangreiche Ressourcen zur Realisierung der Präventionsmaßnahmen.
So ist es auch möglich, die Vorgaben des Landessportbundes bis Ende 2024 zu erfüllen und Grundlagen für die weitere Arbeit in 2025 und darüber hinaus zu schaffen.
2025
Für das Jahr 2025 verfolgt SONRW zwei große Ziele.
1. SONRW setzt sich dafür ein, dass alle Sportvereine, Sportbünde und Sportverbände das Thema „Schutz vor Gewalt“ inklusiver und partizipativer denken.
Menschen mit geistiger Behinderung haben das gleiche Recht auf Schutz vor Gewalt wie Menschen ohne geistige Behinderung. Umso wichtiger ist es, diese und andere vulnerable Zielgruppen im gesamten Prozess mitzudenken und vor allem auch aktiv miteinzubeziehen. Sie selbst sind Expert*innen für ihre Bedarfe und können ihre Perspektive entsprechend einbringen. Wenn es gelingt, sie mitzudenken, können Maßnahmen zielgruppengerecht angepasst werden.
2. SONRW möchte Mitglied im Qualitäts-Bündnis zum Schutz vor Gewalt im Sport werden.
Der Landes-Sport-Bund gibt dafür bestimmte Voraussetzungen vor. SONRW hat die Kriterien bearbeitet und erfüllt nun alle Voraussetzungen:
- offizielle Entscheidung im Präsidium:
Das Präsidium hat den Beschluss gefasst, dass SONRW Mitglied im Qualitäts-Bündnis werden soll. - offizielle Entscheidung beim Jugendtag:
Der Jugendtag hat einstimmig der Aufnahme ins Qualitäts-Bündnis zugestimmt. - offizielle Entscheidung bei der Mitgliederversammlung:
Die Mitgliederversammlung hat, wie oben bestätigt, die Antragstellung zur Mitgliedschaft im Qualitäts-Bündnis einstimmig beschlossen. - „Schutz vor Gewalt“ in die Satzung aufnehmen:
SONRW hat das Thema seit 2022 in der Satzung festgeschrieben. - Ansprechpersonen qualifizieren und offiziell benennen:
Im April 2025 nahmen 10 Personen an der inklusiven Ansprechpersonenschulung bei SONRW statt. - Risiko-Analyse durchführen:
SONRW hat die Risiko-Analyse 2024 durchgeführt. - Schutz-Konzept erstellen:
Das Schutz-Konzept ist aktualisiert und von den Mitgliedern offiziell bestätigt. - Mitarbeitende schulen & Angebote für junge Menschen schaffen:
Die Mitarbeitenden und die Jugend nehmen regelmäßig an Schulungen teil. - Öffentlichkeits-Arbeit (auf der Webseite):
SONRW berichtet über die Arbeit zum Schutz vor Gewalt auf der Webseite. - lokales Netz-Werk aufbauen:
SONRW arbeitet mit verschiedenen Partner*innen zusammen, tauscht sich regelmäßig zum Thema aus und organisiert gemeinsame Aktivitäten und Veranstaltungen.
Damit stellt SONRW den Antrag zur Aufnahme ins Qualitäts-Bündnis.
Doch auch darüber hinaus setzen wir die Arbeit selbstverständlich fort.
Wir wollen so viele Menschen wie möglich sensibilisieren:
Für Inklusion. Für Schutz vor Gewalt. Für Inklusion beim Schutz vor Gewalt.
Foto: SOD
