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Vereine: Sport vor der eigenen Haustür

Sportvereine sind mehr als Trainingsorte. Sie sind Treffpunkte, Teamräume und ein wichtiger Teil unseres sozialen Miteinanders. Hier entstehen Freundschaften, hier wächst Zusammenhalt – auf und neben dem Spielfeld.

In Nordrhein-Westfalen sind Menschen mit geistiger Beeinträchtigung in Sportvereinen jedoch noch deutlich unterrepräsentiert. Das möchten wir ändern. Denn Sport verbindet. Er schafft Begegnungen, baut Berührungsängste ab und zeigt, was möglich ist, wenn Menschen mit- und voneinander lernen.

Inklusion im Verein bedeutet nicht Mehraufwand, sondern Mehrwert. Wir unterstützen Sie dabei, Angebote zu öffnen, inklusive Strukturen aufzubauen und neue Mitglieder zu gewinnen. Gemeinsam machen wir Ihren Verein zu einem Ort, an dem alle willkommen sind.

 

„Am Anfang wussten wir nicht genau, was auf uns zukommt – heute können wir uns unseren Verein ohne das inklusive Basketballtraining gar nicht mehr vorstellen. Das Team ist enger zusammengerückt und alle profitieren voneinander."

-  Stefan Hübner, Trainer des TSV Hagen Unified

Förderprogramme für Sportvereine in NRW

Sportvereine in Nordrhein-Westfalen können von zahlreichen Förderprogrammen profitieren und damit ihre Vereinsarbeit stärken. Voraussetzung hierfür ist oftmals eine Doppelmitgliedschaft, d.h. der Sportverein ist in einem Stadt- oder Kreissportbund und in einem Sportfachverband Mitglied. Außerdem muss er sich in dem jeweiligen Kalenderjahr an der Bestandserhebung des Landessportbundes NRW beteiligt haben

Aktuell laufende Förderprogramme für Sportvereine in NRW:

Das Förderbudget ist ausgeschöpft. Es können keine Anträge mehr gestellt werden.

Die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen stellt finanzielle Mittel zur Förderung des Engagements von Sportvereinen zur Verfügung. Förderfähig sind Maßnahmen von Sportvereinen, die im Zeitraum 01.01.2026 - 31.12.2026 durchgeführt werden und sich einem der nachfolgenden Förderschwerpunkte zuordnen lassen:

  • Sport im außerunterrichtlichen Schulsport,
  • Sport in Kindertageseinrichtungen und Einrichtungen der Kindertagespflege,
  • Inklusion im Sport,
  • Sport der Älteren, Sport gegen Einsamkeit,
  • Mädchen und Frauen, Chancengleichheit und Vielfalt im Sport,
  • Gesundheits- und Rehasport,
  • Integration durch Sport,
  • Nachhaltige Entwicklung im Sport, sowie 
    Olympische und Paralympische Spiele in Nordrhein-Westfalen.


Pro Verein kann ein Antrag gestellt werden. Wir empfehlen den Antrag frühzeitig zu stellen, da diese in der Reihenfolge ihres Eingangs beim Landessportbund NRW bewilligt werden.
Weitere Informationen zum Förderprogramm gibt es hier

Die Antragstellung vom 09.02.2026 bis zum 31.05.2026 über das Förderportal möglich. Die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen stellt finanzielle Mittel in Höhe von insgesamt 7,56 Millionen Euro zur Förderung der Übungsarbeit der Sportvereine zur Verfügung. Die Förderung unterstützt die Leitung der Übungsarbeit in Sportgruppen von Vereinen, insbesondere für Kinder und Jugendliche. Die Übungsarbeit muss:

  • von anerkannten Übungsleiter*innen durchgeführt werden
  • ganzjährig stattfinden (außer während der Schulferien)

vorrangig im Kinder- und Jugendsport sowie in der Nachwuchsförderung angesiedelt sein

Folgende Qualifikationen werden anerkannt:

  • Übungsleiter*in-/Trainer*in- oder Jugendleiter*in-Lizenz (mindestens 1. Lizenzstufe) des DOSB oder des Landessportbundes NRW
  • Abgeschlossenes Studium im Bereich Sportwissenschaften oder ein Studium mit mindestens 60 ECTS im Fach Sport

Berufsabschluss als staatlich anerkannte*r Sport- und Gymnastiklehrer*in, Fachkraft für Bäderbetriebe oder Ausbilder*in Schwimmen der DLRG NRW oder Schwimmlehrer*in des Schwimmverbands NRW.

Weitere Informationen zum Förderprogramm gibt es hier

Ab dem 23. Februar 2026 können Anträge für die Übungsleiterinnen-Offensive des Landes NRW gestellt werden. Ziel ist die Förderung von Qualifizierungen für Übungsleiter*innen, Trainer*innen, Sporthelfer*innen und weiteres Anleitungspersonal im organisierten Sport. Insgesamt stehen 1 Mio. Euro zur Verfügung.

Was wird gefördert?
Teilnahmegebühren für lizenzrelevante Qualifizierungsmaßnahmen (DOSB, LSB NRW, Sportjugend, Fachverbände), die im  Maßnahmenzeitraum 01.01.–31.12.2026 erfolgreich abgschlossen werden, werden mit bis zu  500 Euro pro Maßnahme gefördert.  Mehrere Förderungen pro Verein sind möglich.

Wer ist antragsberechtigt?

  • Gemeinnützige Sportvereine in NRW (mit Doppelmitgliedschaft im Fachverband und Stadt-/Kreissportbund)
  • Mitgliedsorganisationen des LSB NRW
  • Weitere Organisationen mit öffentlich zugänglichem Sportangebot


Die Antragstellung muss bis spätestens 31.10.2026 über das Förderportal des LSB NRW erfolgen.  Die Anträge werden nach Eingangsdatum bearbeitet - schnell sein lohnt sich! 
Weitere Informationen zum Förderprogramm gibt es hier

Seit dem 22.01.2026 können Sportvereine und anderen gemeinnützigen Institutionen in NRW Anträge für das Sportgeräteförderprogramm stellen. Gefördert wird die Anschaffung von Sportmaterialien für den Neuaufbau oder Ausbau inklusiver Sport- und Bewegungsangebote.
Beantragt werden kann ein Zuschuss zwischen 1.000 € und 3.000 €. Eine Förderung für die Fortführung bestehender Angebote ist nicht möglich. 

Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich digital per E-Mail (foerderprogramme@lsb.nrw) mit Hilfe des Antragsformulars.

Die Anträge werden nach Eingangsdatum bearbeitet - schnell sein lohnt sich! 
Weitere Informationen zum Förderprogramm gibt es hier

Mit der Auszeichnung „Best-Practice Inklusionsprojekt“ im Rahmen des Landesaktionsplans Sport und Inklusion 2025-2027 sucht der Landessportbund (LSB ) die besten inklusiven Projekte in NRW. Ziel ist es, erfolgreiche Beispiele sichtbar zu machen und andere Vereine zu inspirieren.

Wer ist teilnahmeberechtigt?
Bewerben können sich Vereine und Organisationen mit Projekten, die Inklusion im Sport besonders erfolgreich umsetzen.

Was erwartet die Gewinner*innen?
Das Gewinnerprojekt erhält einen Sport-Gutschein im Wert von 500 Euro sowie ein Überraschungspaket. Darüber hinaus werden die ausgezeichneten Projekte auf Social Media bekannt gemacht, um das Engagement sichtbar zu machen und zum positiven Ansehen des Vereins beizutragen.

Wie kann man sich bewerben?
Option 1: über das Bewerbungsformular des LSB, welches bis zum 15. März 2026 ausgefüllt und eingereicht werden.
Option 2: Einreichung eines zweiminütigen Social-Media-Videos (Instagram, Facebook), in dem das Engagement kurz erläutert und die Frage "Warum ist Ihr Engagement ein Beispiel für gelebte Inklusion?" beantwortet wird. Das Video sollte vor Einreichung auf Ihrem Account hochgeladen und mit dem Hashtag #SportlandNRW und @landessportbund_nrw vertaggt werden. Der Link zum Video kann über das unten eingebundene Formular eingegegebn werden. In den unten stehenden Eingabefeldern zur Beschreibung des Engagements können Sie auf das Video verweisen. 

Weitere Informationen sowie das Bewerbungsformular gibt es hier

Die Landesregierung NRW fördert 2000 Projekte mit je 1000€ die dem diesjähriges Förderthema: „Digital in die Zukunft – engagiert mit KI und Co“ zugeordnet werden können. Gefördert werden Projekte zur Digitalisierung oder zum Einsatz von KI. Antragsberechtigt sind Sportvereine sowie Organisationen oder Initiativen Die Antragstellung  vom 2.03 bis zum 1.11.2026 über das über das Förderportal möglich. Der Durchführungszeitraum  endet am 31. Dezember 2026. Maßnahmen, die nach dem 31. Dezember 2026 durchgeführt werden, sind nicht förderfähig. 

Weitere Informationen zum Förderprogramm gibt es hier

Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) unterstützt eure Mitmach-Aktionen zum Ehrentag! Gefördert werden Mitmach-Aktionen zum Ehrentag, die im Aktionszeitraum vom 16. bis 31. Mai 2026 stattfinden. Ob offenes Singen oder Ehrenamtsmesse, ob Müllsammelaktion oder Tag der offenen Tür im Sportverein – der Kreativität sind (fast) keine Grenzen gesetzt!

Bewerbungsberechtigt sind Einzelpersonen, die für sich selbst oder im Namen von gemeinnützigen Organisationen/ Vereinen, Initiativen oder Gruppen oder Städten, Gemeinden oder Landkreisen ihre Aktionsidee einreichen.
Die Projekte werden mit bis zu 500 € pro Aktion gefördert. Ein Eigenanteil ist notwendig.

Weitere Informationen gibt es hier.

Um das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung zu stärken, stellt die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Fördermittel zur Verfügung. Vereine können zwei Mal im Jahr einen Antrag für einen Inklusionsscheck in Höhe von 2.000 € stellen.

Förderfähig ist die inklusive Gestaltung von, Veranstaltungen, Publikationen, Kulturaktivitäten, Aktivitäten im Kontext von Digitalisierung, Öffentlichkeitsarbeit, Fortbildungen, Sport-, Bewegungs- und Freizeitangebote oder Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit. Es können darüber hinaus auch andere Maßnahmen in Betracht kommen, sofern sie geeignet sind, Inklusion vor Ort sichtbar und erlebbar zu machen. 

Neue Anträge können voraussichtliche Ende März / Anfang April 2026 gestellt werden.
Weitere Informationen gibt es hier

 

Vereinsberatung

Du möchtest deinen Verein zukunftsfähig aufstellen, weiterentwickeln oder hast Fragen aus dem Vereinsalltag? Und du möchtest inklusive Sportangebote in deinem Verein verankern oder ausbauen? Dann bist du bei uns genau richtig.

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Special Olympics NRW  haben ein offenes Ohr für deine Anliegen und unterstützen persönlich und individuell. Gemeinsam schauen wir, wie inklusive Sportangebote erfolgreich in bestehende Strukturen eingebunden werden können. Praxisnah, lösungsorientiert und auf deinen Verein zugeschnitten.

Ob es um Vereinsstrukturen, Satzungsänderungen, rechtliche Fragen oder die konkrete Umsetzung inklusiver Trainingsangebote geht: Wir helfen dir dabei, deinen Verein stark für die Zukunft aufzustellen.

Lukas Schäfers

Ansprechperson "Prävention sexualisierter Gewalt" (PSG)
l.schaefers@sornw.de

Nico Herrmann

Ansprechpartner Sport
n.herrmann@sonrw.de
+49 (0) 176 57867445