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Informationen rund um die Sportveranstaltungen

Über 40 Sportveranstaltungen bieten Athletinnen und Athleten die Möglichkeit sich mit einander zu messen. Lob, Anerkennung - aber auch Sieg und Niederlage gehören für alle dazu. Hier werden Emotionen gelebt und Kontakte geknüpft. Das Miteinander ist mindestens genauso wichtig, wie der sportliche Wettbewerb. Die sportliche Betätigung, Begeisterung und Emotionen machen die Veranstaltungen zu etwas ganz besonderem. Ehrgeiz und das Erreichen sportlicher Ziele spiegeln sich in den Szenen während der Wettbewerbe wieder.

Wichtig ist das regelmäßige Training. Dann kann man sich in einem ersten Schritt auf lokaler Ebene beweisen. Das ist der Rahmen um sich für Anerkennungswettbewerbe vorzubereiten und Erfahrung im Wettbewerb zu sammeln. Um an einer SOBW-Sportveranstaltung teilnehmen zu können, gilt es, besondere Voraussetzungen zu erfüllen: die jeweils gültigen Teilnahmebedingungen für Sportveranstaltungen.
Falls Interesse daran besteht Ausrichter einer SOBW-Veranstaltung zu sein, haben wir auch dafür Informationen. Bitte mit der Geschäftsstelle Kontakt aufnehmen.

Was ist ein Anerkennungswettbewerb?

Ein Anerkennungswettbewerb (AW) ist ein Sportwettbewerb. Die Teilnahme an einem AW ist in allen Sportarten eine Voraussetzung für die Teilnahme an Nationalen Spielen. Dies gilt für Athletinnen und Athleten und für Unified-Partnerinnen und -Partner. Die Teilnahme an einem Anerkennungswettbewerb muss im eigenen Landesverband (Baden-Württemberg) erfolgen. Bietet der eigene Landesverband in einer Sportart keinen Anerkennungswettbewerb an, so werden Kooperationen mit anderen Landesverbänden geschlossen und bekannt gegeben. Es gelten nur Teilnahmen in der gleichen Sportart – jeder muss vorher einmal einen Wettbewerb in der gewünschten Sportart bestritten haben, um sich national beweisen zu können.

AWs sind im Veranstaltungskalender mit Anerkennungswettbewerb im Titel benannt. Um einen Wettbewerb als AW nutzen zu können muss vorher ein aktiver Startpass vorliegen, um diesen Beantragen zu können ist der Nachweis einer geistigen Behinderung nötig.

Die tatsächlich erreichte Platzierung zählt - egal, wer mitmacht! - bzw. es gibt keine getrennte Wertung (beispielsweise bei Gastteilnehmerinnen und -nehmern aus anderen Bundesländern oder anderen Ländern). Nimmt jemand an mehreren Anerkennungswettbewerben teil, so zählt das Beste Ergebnis beziehungsweise die beste Platzierung.

Im Krankheitsfall (mit Attest) ist es ggfs. möglich den Anerkennungswettbewerb bei einem anderen Landesverband zu absolvieren. In solchen Fällen bitte Kontakt mit uns aufnehmen. Nach Absolvierung des Anerkennungswettbewerb und Start des Anmeldungszeitraumes für Nationale Spiele bewerben sich die Athletinnen und Athleten auf diese. Details zum Nominierungsverfahren gibt es im Grundsatzpapier1 (siehe unten im Downloadbereich). 

Kontakt

Nina Miketta

Projektleitung Landesspiele und Referentin Veranstaltungen
nina.miketta@bw.specialolympics.de
0151 - 633 391 66