Startpass
Auf Grundlage des Strategieplans 2013-2017, der die Einführung eines Ausweises für Athlet*innen vorsah, haben Special Olympics Deutschland (SOD) und die Special Olympics Landesverbände (SOLV) seit 2014 an der Umsetzung, an den Details und dem Konzept des Startpasses gearbeitet.
Alles über den Startpass
Mit dem Startpass sollen die Sportler*innen bei SOD sichtbar gemacht werden. Eine genaue Erfassung der Verbands- und Mitgliederentwicklung wird somit möglich, welche vom Weltverband Special Olympics International (SOI) vorgeschrieben ist.
Darüber hinaus kann so die Sporttauglichkeit der Sportler*innen überprüft und die Nominierung zu Veranstaltungen vereinfacht werden. Auch für die Verbandsarbeit ist der Startpass äußerst nützlich, um beispielsweise besonders gefragte Sportarten zu fördern, weniger gefragte Sportarten zu identifizieren und auf dieser Basis das Veranstaltungs- und Wettbewerbsangebot zu planen.
Special Olympics Startpass erklärt:
Die wichtigsten Informationen zum Startpass
Ab dem 01. Januar 2022 ist der Startpass ab der Ebene der Anerkennungswettbewerbe für alle Sportler*innen verpflichtend. Zum Zeitpunkt der Bewerbung zu Nationen Spielen sowie internationalen Spielen muss ein aktiver Startpass vorliegen.
Hinweis: Zum Zeitpunkt der Teilnahme an einem Anerkennungswettbewerb muss ebenfalls ein aktiver Startpass vorliegen, wenn dieser für die Teilnahme an Nationalen Spielen gewertet werden soll.
Gültigkeitsdauer des Zyklus: immer zwei Jahre (nach Ablauf des Zeitraums verlängert sich der Startpass automatisch für zwei weitere Jahre), sofern keine schriftliche Kündigung bis zum 30.11. des Vorjahres (zum Ablauf der Gültigkeit) eingeht. Dabei spielt es keine Rolle, wann der Startpass beantragt wurde; er ist immer nur so lange gültig, wie der Zeitraum des Zyklus es vorgibt (Bsp: Startpass beantragt am 01.09.2024 àdennoch Gültigkeit „nur“ bis 31.12.2025 (Ende des Zyklus)
- Start: zu Beginn eines Jahres mit Nationalen Sommer- oder Winterspielen (erster Zeitraum: 01.01.2022 bis 31.12.2023)
- Kosten: 5,00 Euro pro Startpass pro Gültigkeitszeitraum (zwei Jahre)
- Beantragung: über das SOD- Mitgliederportal
- Voraussetzung: Mitglied bei SOD bzw. einem SO Landesverband
- Benötigte Dokumente: Nachweis der geistigen Beeinträchtigung und eine ärztliche Bescheinigung über die Sporttauglichkeit
- Für die Sportler*innen: einmaliger haptischer Startpass im Scheckkartenformat, welcher in regelmäßigen Abständen an die Einrichtungen/Schulen/Vereine versendet wird (sobald der Startpass auf aktiv ist).
Hier finden Sie ein ausführliches Handbuch zur Beantragung:
Handbuch Beantragung Startpass
1.) NACHWEIS DER GEISTIGEN BEHINDERUNG
Um einen Startpass zu erhalten, muss bei allen Athlet*innen einmalig ein Nachweis über das Vorliegen einer geistigen Beeinträchtigung hochgeladen werden. Detaillierte Informationen zu den SOD Zulassungskriterien finden Sie hier:
Zulassungskriterien
2.) NACHWEIS DER SPORTTAUGLICHKEIT
Der zweite zentrale Bestandteil des Startpasses für die Sportler*innen ist der Nachweis der Sporttauglichkeit. Das Formblatt Stufe 2 ist mit dem Antrag bzw. zur Verlängerung des Startpasses einzureichen. Hier ist die Sporttauglichkeit durch einen Arzt zu bestätigen. Es kann nur eingesehen werden, ob die Sportlerin oder der Sportler für die angegebene Sportart sporttauglich ist oder nicht. Ein mögliches Krankheitsbild wird nicht angegeben.
Auch für Unified-Partner*innen (alle Sporttreibenden) muss ein Nachweis über die Sporttauglichkeit hochgeladen werden, um einen Startpass zu erhalten.
Die Sporttauglichkeit muss alle 2 Jahre überprüft und neu hochgeladen werden (ab dem 01.08.2023 im 2-Jahres-Zyklus).
Wichtig: „Zum Zeitpunkt der Veranstaltung darf die Bescheinigung auf nationaler Ebene nicht älter als 12 Monate sein.“
Für Veranstaltungen unterhalb der Ebene der Anerkennungswettbewerbe reicht das Formblatt Stufe 1.