Zum Inhalt springen

Startpass

Auf Grundlage des Strategieplans 2013-2017, der die Einführung eines Ausweises für Athlet*innen vorsah, haben Special Olympics Deutschland (SOD) und die Special Olympics Landesverbände (SOLV) seit 2014 an der Umsetzung, an den Details und dem Konzept des Startpasses gearbeitet.

Alles über den Startpass

Mit dem Startpass sollen die Sportler*innen bei SOD sichtbar gemacht werden. Eine genaue Erfassung der Verbands- und Mitgliederentwicklung wird somit möglich, welche vom Weltverband Special Olympics International (SOI) vorgeschrieben ist.

Darüber hinaus kann so die Sporttauglichkeit der Sportler*innen überprüft und die Nominierung zu Veranstaltungen vereinfacht werden. Auch für die Verbandsarbeit ist der Startpass äußerst nützlich, um beispielsweise besonders gefragte Sportarten zu fördern, weniger gefragte Sportarten zu identifizieren und auf dieser Basis das Veranstaltungs- und Wettbewerbsangebot zu planen.

Special Olympics Startpass erklärt: 

Öffnet Video in Overlay

Die wichtigsten Informationen zum Startpass

Ab dem 01. Januar 2022 ist der Startpass ab der Ebene der Anerkennungswettbewerbe für alle Sportler*innen verpflichtend. Zum Zeitpunkt der Bewerbung zu Nationen Spielen muss ein aktiver Startpass vorliegen.

Gültigkeitsdauer: zwei Jahre (nach Ablauf des Zeitraums verlängert sich der Startpass automatisch für zwei weitere Jahre), sofern keine schriftliche Kündigung bis zum 30.11. des Vorjahres (zum Ablauf der Gültigkeit) eingeht

  • Start: zu Beginn eines Jahres mit Nationalen Sommer- oder Winterspielen (erster Zeitraum: 01.01.2022 bis 31.12.2023)
  • Kosten: 5,00 Euro pro Startpass pro Gültigkeitszeitraum (zwei Jahre)
  • Beantragung: über das SOD Portal
  • Voraussetzung: Mitglied bei SOD bzw. einem SO Landesverband
  • Benötigte Dokumente: Nachweis der geistigen Behinderung und Sporttauglichkeit
  • Für die Sportler*innen: haptischer Startpass im Scheckkartenformat

Hier finden Sie ein ausführliches Handbuch zur Beantragung:

Handbuch Beantragung Startpass

1.) NACHWEIS DER GEISTIGEN BEHINDERUNG
Um einen Startpass zu erhalten, muss einmalig der Nachweis der geistigen Behinderung erfolgen. Detaillierte Informationen zu den SOD Zulassungskriterien finden Sie hier:


Zulassungskriterien

2.) NACHWEIS DER SPORTTAUGLICHKEIT
Der zweite zentrale Bestandteil des Startpasses für Athlet*innen ist der Nachweis der Sporttauglichkeit. Das Formblatt Stufe 2 ist mit dem Antrag bzw. zur Verlängerung des Startpasses einzureichen. Hier ist die Sporttauglichkeit durch einen Arzt zu bestätigen. Es kann nur eingesehen werden, ob die Sportlerin oder der Sportler für die angegebene Sportart sporttauglich ist oder nicht. Ein mögliches Krankheitsbild wird nicht angegeben.
„Zum Zeitpunkt der Veranstaltung darf die Bescheinigung auf nationaler Ebene nicht älter als 12 Monate sein.“
Für Veranstaltungen unterhalb der Ebene der Anerkennungswettbewerbe reicht das Formblatt Stufe 1.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Thomas Bruns

Referent Athleten- & Teilnehmendenmanagement, Nominierung und Anerkennungswettbewerbe
thomas.bruns@specialolympics.de
+49 (0)176 / 729 399 34

Salvatore Mancusi

Mitarbeiter Athletenmanagement, Nominierung & Sportentwicklung
salvatore.mancusi@specialolympics.de
+49 (0) 176 / 235 896 03