Zum Inhalt springen

Startpass

Basierend auf dem Strategieplan 2013-2017, der die Einführung eines Ausweises für Athletinnen und Athleten vorsah, arbeiteten Special Olympics Deutschland (SOD) und die Special Olympics Landesverbände (SOLV) an Umsetzung, Details und Konzept. 

Alles über den Startpass

Mit dem Startpass werden die Special Olympics Sportler*innen in ganz Deutschland sichtbar gemacht. So ist eine genaue Erfassung der Verbands- und Mitgliederentwicklung möglich. Diese ist vom Weltverband Special Olympics International (SOI) vorgeschrieben.

Außerdem ist es möglich, die Sporttauglichkeit der Athletinnen und Athleten zu überprüfen und die Nominierung zu Veranstaltungen zu vereinfachen. Der Startpass ist auch in der Verbandsarbeit sehr nützlich, um beispielsweise besonders beliebte Sportarten zu fördern, weniger beliebte Sportarten zu erkennen und auf diese Weise Veranstaltungen und Wettbewerbe zu planen.

Special Olympics Startpass erklärt

Öffnet Video in Overlay

Die wichtigsten Informationen zum Startpass

Ab dem 1. Januar 2022 ist der Startpass ab der Ebene der Anerkennungswettbewerbe für alle Sportler*innen verpflichtend. Auch zum Zeitpunkt der Bewerbung zu Nationalen Spielen muss ein aktiver Startpass vorliegen.

Gültigkeitsdauer: zwei Jahre (nach Ablauf des Zeitraums verlängert sich der Startpass automatisch für zwei weitere Jahre), sofern keine schriftliche Kündigung bis zum 30.11. des Vorjahres (zum Ablauf der Gültigkeit) eingeht

  • Start: zu Beginn eines Jahres mit Nationalen Sommer- oder Winterspielen (aktueller Zeitraum: 01.01.2024 bis 31.12.2025)
  • Kosten: 5,00 Euro pro Startpass pro Gültigkeitszeitraum (zwei Jahre)
  • Beantragung: über das SOD Portal
  • Voraussetzung: Mitglied bei Special Olympics Brandenburg bzw. SOD
  • Benötigte Dokumente: Nachweis der geistigen Behinderung und Nachweis der Sporttauglichkeit
  • Für die Sportler*innen: haptischer Startpass im Scheckkartenformat

Hier finden Sie ein ausführliches Handbuch zur Beantragung:

Handbuch Beantragung Startpass

1.) NACHWEIS DER GEISTIGEN BEHINDERUNG
Um einen Startpass zu erhalten, muss einmalig der Nachweis der geistigen Behinderung erbracht werden. Detaillierte Informationen zu den SOD Zulassungskriterien finden Sie hier:

Zulassungskriterien

2.) NACHWEIS DER SPORTTAUGLICHKEIT
Der zweite wichtigte Bestandteil des Startpasses für Athlet*innen ist der Nachweis der Sporttauglichkeit. Das Formblatt Stufe 2 ist mit dem Antrag bzw. zur Verlängerung des Startpasses einzureichen. Hier ist die Sporttauglichkeit durch eine Ärztin oder einen Arzt zu bestätigen. Es kann nur gesehen werden, ob die Sportlerin oder der Sportler für die angegebene Sportart sporttauglich ist oder nicht. Ein mögliches Krankheitsbild wird nicht angegeben. Zum Zeitpunkt der Veranstaltung darf die Bescheinigung auf nationaler Ebene nicht älter als 12 Monate sein. Für Veranstaltungen unterhalb der Ebene der Anerkennungswettbewerbe reicht das Formblatt Stufe 1.