Alles über den Startpass
Mit dem Startpass sollen die Sportler*innen bei SOD sichtbar gemacht werden. Eine genaue Erfassung der Verbands- und Mitgliederentwicklung wird somit möglich, welche vom Weltverband Special Olympics International (SOI) vorgeschrieben ist.
Außerdem kann die Sporttauglichkeit der Athletinnen und Athleten überprüft und die Nominierung zu Veranstaltungen vereinfacht werden. Auch in der Verbandsarbeit ist der Startpass sehr hilfreich, um beispielsweise besonders beliebte Sportarten zu fördern, weniger beliebte Sportarten zu identifizieren und darauf aufbauend Veranstaltungen und Wettkämpfe zu planen.
Special Olympics Startpass erklärt:

Die wichtigsten Informationen zum Startpass
Ab dem 01. Januar 2022 ist der Startpass ab der Ebene der Anerkennungswettbewerbe für alle Sportler*innen verpflichtend. Zum Zeitpunkt der Bewerbung zu Nationen Spielen muss ein aktiver Startpass vorliegen.
Gültigkeitsdauer: zwei Jahre (nach Ablauf des Zeitraums verlängert sich der Startpass automatisch für zwei weitere Jahre), sofern keine schriftliche Kündigung bis zum 30.11. des Vorjahres (zum Ablauf der Gültigkeit) eingeht
- Start: zu Beginn eines Jahres mit Nationalen Sommer- oder Winterspielen (erster Zeitraum: 01.01.2022 bis 31.12.2023)
- Kosten: 5,00 Euro pro Startpass pro Gültigkeitszeitraum (zwei Jahre)
- Beantragung: über das SOD Portal
- Voraussetzung: Mitglied bei SOD bzw. einem SO Landesverband
- Benötigte Dokumente: Nachweis der geistigen Behinderung und Sporttauglichkeit
- Für die Sportler*innen: haptischer Startpass im Scheckkartenformat
Hier finden Sie ein ausführliches Handbuch zur Beantragung:
Handbuch Beantragung Startpass
1.) NACHWEIS DER GEISTIGEN BEHINDERUNG
Um einen Startpass zu erhalten, muss einmalig der Nachweis der geistigen Behinderung erfolgen. Detaillierte Informationen zu den SOD Zulassungskriterien finden Sie hier:
2.) NACHWEIS DER SPORTTAUGLICHKEIT
Der zweite zentrale Bestandteil des Startpasses für Athlet*innen ist der Nachweis der Sporttauglichkeit. Das Formblatt Stufe 2 ist mit dem Antrag bzw. zur Verlängerung des Startpasses einzureichen. Hier ist die Sporttauglichkeit durch einen Arzt zu bestätigen. Es kann nur eingesehen werden, ob die Sportlerin oder der Sportler für die angegebene Sportart sporttauglich ist oder nicht. Ein mögliches Krankheitsbild wird nicht angegeben.
„Zum Zeitpunkt der Veranstaltung darf die Bescheinigung auf nationaler Ebene nicht älter als 12 Monate sein.“
Für Veranstaltungen unterhalb der Ebene der Anerkennungswettbewerbe reicht das Formblatt Stufe 1.