Zulassungskriterien im Rahmen von Wettbewerben
Ziel einer Definition von Zulassungsvoraussetzungen im Wettbewerbssport ist deren transparente Überprüfung im Rahmen von Wettbewerbsteilnahmen. In den General Rules des Weltverbandes Special Olympics International sind die Teilnahmevoraussetzungen für Athlet*innen geregelt.
SOD hat diese übersetzt und für die deutschen Strukturen angepasst. Sportler*innen, die die Voraussetzungen und Kriterien einer Teilnahme als Athlet*in nicht erfüllen, können im Rahmen des Unified Sports® Angebots an Special Olympics Wettbewerben teilnehmen. Zusätzlich steht das Wettbewerbsfreie Angebot (WBFA) allen Interessierten für eine Teilnahme offen.
Altersregelungen
Eine Teilnahmeberechtigung an offiziellen Special Olympics Wettbewerben besteht ab 8 Jahren auf Landes- und nationaler Ebene, ab 15 Jahren auf internationaler Ebene. Es gilt das Alter bei Beginn der Veranstaltung (Datum der Eröffnungsfeier). Dabei ist es unerheblich, ab welchem Alter eine geistige Behinderung besteht.
In der Ausschreibung zu einer Veranstaltung oder innerhalb von bestimmten Sportarten/Disziplinen kann das Mindestalter abweichend zu der o.g. Altersregelung festgelegt werden (z.B. bei Nationalen Spielen derzeit ab 12 Jahren).
Kriterien der Teilnahmeberechtigung
Die vielen positiven Eigenschaften des Sporttreibens stehen auch im Mittelpunkt des Sportkonzepts (Sportkonzept) von Special Olympics, das vor allem die individuelle Leistungsfähigkeit der Sportler*innen berücksichtigt und ihnen die Möglichkeit gibt, unabhängig ihres Leistungslevels Sport zu treiben und an Wettbewerben teilzunehmen.
Ziel einer Definition von Zulassungsvoraussetzungen im Wettbewerbssport ist deren transparente Überprüfung im Rahmen von Wettbewerbsteilnahmen. In den General Rules des Weltverbandes Special Olympics International sind die Teilnahmevoraussetzungen für Athlet*innen geregelt. SOD hat diese übersetzt und für die deutschen Strukturen angepasst. Sportler*innen, die die Voraussetzungen und Kriterien einer Teilnahme als Athlet*in nicht erfüllen, können im Rahmen des Unified Sports® Angebots an Special Olympics Wettbewerben teilnehmen. Zusätzlich steht das Wettbewerbsfreie Angebot (WBFA) allen Interessierten für eine Teilnahme offen.
Es muss immer nur ein Kriterium der nachfolgenden drei Kriterien zutreffen:
Kriterien
Die Person hat eine intellektuelle Beeinträchtigung, die von einer in dem jeweiligen Land anerkannten Institution der Behindertenarbeit oder durch einen professionellen Sachverständigen diagnostiziert worden ist; oder
Die Person hat eine kognitive (Entwicklungs-)Verzögerung, die erfasst wird durch standardisierte Feststellung des Intelligenzquotienten (IQ) oder andere Verfahren, die innerhalb der Fachwelt der Nation, aus der das akkreditierte Special Olympics Programm stammt, als geeignet angesehen werden, um eine kognitive (Entwicklungs-)Verzögerung verlässlich zu belegen; oder
Die Person hat eine einer intellektuellen Beeinträchtigung eng verwandte Entwicklungsbeeinträchtigung. Eng verwandt bedeutet, dass sowohl funktionelle Beeinträchtigungen im Lernen (wie dem IQ) als auch in mehreren Bereichen des (adaptiven) Anpassungsverhaltens (wie z.B. Freizeit, Arbeit, Wohnen, Gesundheitsvorsorge, Selbststeuerung, Selbstfürsorge etc.) vorliegen müssen. Personen, deren funktionelle Beeinträchtigung allein auf einer körperlichen, Verhaltens-, emotionalen oder spezifischen Lern- oder Sinnesbeeinträchtigung beruhen, können nicht als Athlet*in bei Special Olympics Wettbewerben starten.
Wichtig ist hierbei das Doppelkriterium „funktionelle Beeinträchtigung im Lernen“ und Beeinträchtigung im „Anpassungsverhalten (adaptiven Verhalten)“. Der Fragebogen zum Kriterium 3 ist auszufüllen.
Dokumente zum Download
Hier erhalten Sie zusätzliche detaillierte Informationen bezüglich der Zulassungskriterien, ebenso in leichter Sprache.