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In Deutschland waren etwa 65 Millionen Menschen bei der Europa Wahl nach Informationen vom Statische Bundesamt wahlberechtigt. Es könnten dort nach 2021 zum zweiten mal Menschen mit Beeinträchtigungen wählen. Das Bundes Verfassungsgericht hat entschieden, dass Menschen mit Beeinträchtigung nicht einfach so von den Wahlen ausgeschlossen werden dürfen. Bei der letzten EU-Wahl 2019 waren laut dem Bericht des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses etwa 8000.000 Menschen mit psychischer Erkrankung vom Wahlrecht ausgeschlossen worden. Menschen mit Beeinträchtigung, die nicht selbst Entscheidungen zu treffen und einen rechtlichen Betreuer haben, dürften nicht wählen.

Der Bundestag hat reagiert, hat die Regel geändert, dass sich auch Menschen wählen dürfen, die einen Rechtlichen Betreuer haben.

Für einige Menschen mit Beeinträchtigung ist die Wahl trotzdem eine Hürde, da viele Wahllokale sind nicht barrierefrei sind. Zum Beispiel ist jedes achte Wachlokal in Berlin nicht barrierefrei. Das zeigen Zahlen des Landeswahlamtes in Berlin. In Mecklenburg-Vorpommern sind fast 800 Wahllokale nicht barrierefrei. Das macht eine Prozentzahl von 35 Prozent aus.

Ich habe mich auf den Weg gemacht, um herauszufinden wie Menschen mit Beeinträchtigungen an Informationen zur Europa Wahl kommen und wie Inklusiv sie die Wahlen finden. Eine Wohngruppe in Hamburg habe ich besucht. Dort habe ich mit dem Bewohnen über die Wahl gesprochen. Einige haben gesagt, dass sie die Briefwahlunterlagen nicht gut verstehen. Die Bewohnerin Wiebke meinte, dass sie mehr Aufklärung braucht über die Parteien. Sie sagte: „Welche Partei gut sind und welche nicht so gut sind“ Anna sagte das ihr die Betreuer beim Wählen von der Briefwahl geholfen haben. Ins Wahllokal möchte sie nicht gehen betonte Sie: „Dort finde ich es zu voll und zu hektisch“.

Für die Betreuer ist die Unterstützung eine Herausforderung sagt mir der Betreuer Alexander. „Ich finde es generell eine schwierige Aufgabe, wie weit wir als Betreuer beim Wahlprozes unterstützen können, ohne zu beeinflussend zu wirken“.

Das wir dort vielleicht eine ungewollte Beeinflussung machen, aber letztlich dann auch oft wissen wie die Wahlstimme ist, dann ist es nicht mehr geheim.“ Die Wahlunterlagen sind für Menschen mit Lernbeeinträchtigungen nicht gut zu verstehen betonte Alexander: „Ich fand es mit Einschränkungen nicht so leicht. Bei manchen die waren sehr klar in ihrer Wahl, was sie wählen wollen und bei manchen musste man die Fragen noch extra erklären. Ich fand es nicht sehr barrierefrei“. Es müsste gelingen das es in Einfacher Sprache ist“.

Die Menschen, die eine Sehbeeinträchtigung und Blind sind, konnten sich Unterstützung holen von einer Vertrauensperson. Die eigene Stimme können sie mit Hilfe von Stimmzettelschablonen abgeben.  Es werden die Stimmzettelschablonen von den Landesvereinen des Deutschen Blinden und Sehbehindertenverbandes e.V. (DBSV) kostenlos ausgegeben. 

Damit sich Menschen mit Beeinträchtigungen gut Informiert fühlen und über die Wahlen und die Parteien Bescheid wissen haben die Wohngruppen und Werkstätten Infoveranstaltungen zu den Wahlen organisiert. Eingeladen wurden auch Politiker in Einrichtungen. Dort haben die Politiker berichtet was sie für Menschen mit Beeinträchtigungen machen und es wurden Fragen gestellt in Bezug auf Inklusion, Teilhabe und Barrierefreiheit.

Bei der Stiftung Alsterdorf wurden Kurse Angeboten zur EU-Wahl. Dort wurde besprochen, wie gewählt wird und wie die Briefwahl funktioniert. Es wurden fünf Politiker von der Bezirksversammlung Hamburg Nord eingeladen. Die Teilnehmer haben Fragen gestellt: wie das Wahlprogramm zu uns kommt, welchen bezahlbaren Wohnraum es geben wird und wie die Politiker den Zugang zu den Bezirksämtern sicherstellen. Die Veranstaltung wurde barrierefrei gestaltet mit Gebärdendolmetscher und verschriftlicht. Es wurde eine Moderatorin eingeladen, die es in leichter Sprache übersetzt hat.
Mit der Politik-AG haben sie zusammen einen Infostand aufgebaut mit Infomaterial in Leichter Sprache zur Europawahl. Dort wurden Hefte und Postkarten von der Politik-AG ausgestellt.

Es gibt laut  Eurostat in der EU etwa 101 Millionen Menschen mit Behinderungen. In den Ländern wie in Bulgarien, Dänemark, Estland, Ungarn, Litauen, Portugal, und Slowenien dürfen Menschen mit Beeinträchtigungen nicht wählen, da sie eine Begleitperson benötigen. Einige dieser Menschen dürfen nicht selbst Entscheidungen treffen da sie ein Rechtlichen Betreuer haben. Beim Wahllokal ist nur eine Person zugelassen. In diesen Ländern gibt es keine Alternative als in das Wahllokal zu gehen. Es wird dort nicht angeboten per Brief zu wählen.

Weil Menschen mit Beeinträchtigungen nicht wählen dürfen, verstoßen damit die Länder gegen die UN-Behinderten Konvention. Laut Artikel 29 des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) sollen die Wahlverfahren und Wahlmaterialien für alle zugänglich und leicht zu verstehen sein.

Es gibt allerdings keine Pflicht zur Schaffung von barrierefreien Wahllokalen. Die 27 EU-Mitgliedstatten haben aber die Vereinbarung unterschrieben. Ich finde daher sollen sie sich alle an den Vertrag halten, damit auch Menschen mit Beeinträchtigungen mitbestimmen können und ihre Meinung auf Papier bringen können.