Die Ethik-Kommission besteht aus drei ehrenamtlichen Mitgliedern, davon ein/eine Vorsitzende/r sowie zwei weitere Mitglieder. Diese werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von drei Jahren gewählt. Mindestens ein Mitglied muss die Befähigung zum Richteramt besitzen.
Die Ethik-Kommission berät das Präsidium in Fragen der guten Verbandsführung. Ferner leitet die Ethik-Kommission Untersuchungen bei Anhaltspunkten oder Hinweise auf Verstöße gegen die Grundsätze einer guten Verbandsführung durch Präsidiumsmitglieder, Mitglieder der 33 Gremien, Mitglieder des Teams Special Olympics Deutschland oder durch hauptamtliche Mitarbeiter*innen ein.
